Gesetzliche Grundlagen
Die digitale Signatur ist in der Schweiz (wie auch in vielen anderen Ländern) vom Gesetzgeber der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt worden (Art. 14 Abs 2bis OR). Dies hatte zur Folge, dass die Anerkennung der digitalen Signatur in verschiedene Gesetze aufgenommen wurde.
Die folgenden Gesetze und Verordnungen regeln in der Schweiz die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anwendung der digitalen Signatur:
Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher, GeBüV
Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur, ZertES
Verordnung über zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur, VZertES
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, MWSTG
Verordnung des Bundesrates zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, MWSTGV
Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) über elektronische Daten und Informationen, ElDI-V
Version vom 1. Januar 2010
Für weitere Information fordern Sie bitte unsere Zusammenfassung an:
„Gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Anwendung der digitalen Signatur im Umfeld der Dokumentenarchivierung und der elektronischen Rechnungserstellung“.