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ElDI-V/GeBüV-konformes Zertifikat

Das ElDI-V/GeBüV-konforme Funktionszertifikat (Commercial ElDI-V Certificate) wird ausschliesslich auf Organisationen (Firmen, Gesellschaften, Gemeinden usw.) ausgestellt und hauptsächlich zur Signaturerstellung im Bereich der elektronischen Rechnung verwendet. Gleichzeitig kann dieses Funktionszertifikat auch für handelsrechtliche Zwecke, wie die gesetzeskonforme elektronische Archivierung gemäss Geschäftsbücherverordnung GeBüV (gestützt auf Artikel 957 Absatz 5 des Obligationenrechts).

Das ElDI-V und GeBüV konforme Funktionszertifikat erfüllt die Anforderungen der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes über elektronisch übermittelte Daten und Informationen (ElDI-V SR 641.201.511) sowie die technischen und administrativen Vorschriften (TAV) für Zertifizierungsdienste im Bereich der ElDI-V im Zusammenhang mit der Ausstellung von Zertifikaten basierend auf fortgeschrittenen Signaturen.

Haupteinsatzzweck ist das Signieren von elektronischen Rechnungen und das Archivieren von kaufmännischen Dokumenten. Da die Geschäftsbücherverordnung die Art des zu verwendenden Zertifikates nicht explizit vorschreibt, empfehlen wir das ElDI-V Zertifikat auch für die GeBüV-konforme und revisionssichere Archivierung einzusetzen. Dies vor allem dann, wenn es sich um mehrwertsteuerrelevante Dokumente handelt. Weitere Hinweise finden Sie auf der Website der Eidg. Steuerverwaltung. mehr

Das elektronische Zertifikat und der dazugehörige private Signaturschlüssel müssen auf Grund von Vorschriften (TAV) zwingend auf einer sicheren und zertifizierten Signaturerstellungseinheit gespeichert werden (Token oder Hardware Secure Module HSM).

Die Zertifikatsausstellung erfolgt durch die QuoVadis Registrierungsstellen, basierend auf den anerkannten Sorgfaltspflicht-Standards und bedingt entweder das persönliche Erscheinen des Zertifikatsinhabers oder eine notarielle Beglaubigung des Antrages durch eine Urkundsperson (Gemeinde/Stadtverwaltung oder Notar). Die Standardlaufzeit des Zertifikates beträgt 3 Jahre.

Die Ausstellung des Zertifikates erfordert folgende Dokumente:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Beglaubigung des Zertifikatsantrages und beiliegender Dokumente
  • Kopie Pass oder ID der zeichnungsberechtigten Person(en)
  • Kopie eines beglaubigten Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate)

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